Nachbarschaftsstreitereien-Rechte
Nachbarschaftsstreitereien sind an der Tagesordnung. Wie heißt es so schön, „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt“. Mit manchen Nachbarn kann man ein friedliches Gespräch führen, über die Dinge, die stören. Wenn das nicht hilft, bleibt nur der Gang zum Vermieter oder zum Experten.
Bevor man zum Gericht geht, muß bei Nachbarschaftstreiterien erst ein Schiedsmann zur Rate gezogen werden. Was darf man als Nachbar und was nicht? Erlaubt ist, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, wenn man ansonsten, den Kinderwagen mehrere Treppen hoch und runterschleppen müßte und kein anderer Abstellplatz zur Verfügung steht.
Der Eingang und der Durchgang im Treppenhaus muß freibleiben.
Musikinstrumente in der Wohnung spielen ist erlaubt, wenn der Mietvertrag kein Verbot in dieser Richtung aussagt. Erlaubt sind täglich ca. 2 Stunden, allerdings nicht zu den Ruhezeiten.
Das Fenster im Treppenhaus darf nicht stundenlang geöffnet werden, insbesondere nicht im Winter und wenn im Treppenhaus eine Heizung installiert ist. Kurzzeitiges Lüften ist erlaubt.
Die Waschmaschine sollte in den Ruhezeiten (22 Uhr bis 6 Uhr) nicht betätigt werden. Das Waschmaschinengeräusch gehört zur sogenannten vermeidbaren Lärmquelle.
Küchenabfälle dürfen nicht tagelang im Hausflur gelagert werden. Abfälle dürfen kurzzeitig abgestellt werden. In der Regel solllten insbesondere stark riechende Abfälle sofort entsorgt werden.
Man darf mehrere Mal am Tag kochen, auch wenn der Essensgeruch in die Wohnung des Nachbarn zieht.
Pflanzen, die älter sind als sechs Jahre, dürfen stehen bleiben. Überhängende Äste dürfen nicht einfach abgesägt werden.
Kinder dürfen sich nicht eigenmächtig den Fußball aus Nachbars Garten wieder zurückholen. Sie müssen den Nachbarn fragen. Der Nachbar muß den Ball wieder herausgeben, er darf ihn nicht behalten.
Mehr Informationen hier: www.schiedsamt.de.
Deutsche Gesellschaft für Meditation:
www.dgm-web.de
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