Darf man gefundenes Geld behalten?

Geld gefunden-behalten?

Geld gefunden-behalten?

Darf man gefundenes Geld behalten?
Wer gefundenes Geld endgültig in seine eigene Tasche steckt, begeht eine Art von Fundunterschlagung. Je nach Wert wird bei Ersttätern eine Geldstrafe von bis zu 50 Tagessätzen fällig.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes besagt, dass jemand, der in einem Kaufhaus Geld findet und es im Kaufhaus abgibt,  keinen Anspruch auf Finderlohn hat, falls sich der Verlierer nicht meldet.
Das Geld geht in das Eigentum des Kaufhauses über.
So ein Urteil des Bgh:
Bundesgerichtshof mit dem Aktenzeichen VIII ZR 379/86.

Lesen Sie auch:
http://sparportal.blogspot.de/2010/02/urteile-zu-hundegebell-nachbarschaft
http://sparportal.blogspot.de/2009/06/grill-urteile-tips-balkon-garten-park

Schreibe einen Kommentar